Wissenschaftliche Sammlungen

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Sammlungsordnung

Mit der Verabschiedung der Sammlungsordnung im September 2014 wurde an der Humboldt-Universität erstmals festgelegt, welche universitären Bestände als Sammlungen aufgefasst werden und entsprechenden Schutz und Aufmerksamkeit erfahren. Für jede Sammlung ist seitdem ein/e Sammlungsleiter/in zuständig, deren Aufgaben als Teil ihrer Tätigkeit anerkannt werden. Auch für Fragen wie die Erweiterung und Aussonderung von Sammlungen sowie den Leihverkehr bildet die Sammlungsordnung einen verbindlichen Rahmen. Durch den Beschluss des Akademischen Senats und die Bestätigung durch das Präsidium hat die Sammlungsordnung den Status einer Satzung der Humboldt-Universität.

Sammlungsordnung der Humboldt-Universität (2014)


Übersicht über die Sammlungen, die bewahrenden Einrichtungen und die zuständigen Personen im Sinne der Sammlungordnung:

Sammlungen, BewahrerInnen, SammlungsleiterInnen (01/2018)